FAQ - HÄUFIGE FRAGEN UND ANTWORTEN
WANN ÖFFNET DAS KINO?
Unser Kino öffnet spätestens 15 Minuten vor Vorstellungsbeginn, wie auf der Webseite vermerkt. Wann finde ich das Programm fürs Wochenende? Das Kinoprogramm wird immer am Montag für die Spielwoche von Donnerstag bis Mittwoch gemacht. Wir orientieren uns zum einen an unseren Erwartungen an die jeweiligen Neustarts, zum anderen am Besucherinteresse am zurückliegenden Wochenende. Im Gespräch mit Filmverleihern werden dann die Filmeinsätze der kommenden Spielwoche verhandelt. Im Laufe des Dienstags wird das Programm in unsere Kinokassen eingepflegt und ist dann nach und nach auf unserer Webseite einsehbar.
WARUM IST DAS PROGRAMM IN DEN ZEITUNGEN UND MAGAZINEN MANCHMAL FALSCH?
Einzelne Zeitungen und Magazine veröffentlichen unser Programm, das wir unter Vorbehalt liefern. Unser Programm wird wöchentlich erstellt, um nach dem Wochenende auf die tatsächliche Besuchernachfrage einzugehen. Auf mögliche kurzfristige Änderungen können deshalb erscheinende Zeitungen und Magazine nicht immer eingehen. Darum ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Kinobesuch immer auf unserer Homepage vergewissern.
WAS BEDEUTET OMU BZW. OV
OmU bedeutet: Original mit deutschen Untertiteln. Selten zeigen wir auch Filme mit englischen Untertiteln (OmengU). OV bedeutet Originalversion. Dabei handelt es fast immer um eine englischsprachige Originalfassung. In der Regel zeigen wir jedoch Filme auf deutsch synchronisiert.
FÄLLT BEIM KAUF VON ONLINE-KARTEN EINE GEBÜHR AN?
Der Preis Ihrer online erworbenen Tickets entspricht dem Normalpreis an der Kinokasse.
ICH HABE KEINE MÖGLICHKEIT, MEIN ONLINE-TICKET AUSZUDRUCKEN. WAS KANN ICH TUN?
Sie müssen im Kino ein scanbares Ticket vorlegen können und haben dabei die Wahl, es auszudrucken oder auf ihrem Smartphone vorzuzeigen. Sie erhalten beide Varianten am Ende des Kaufvorgangs angezeigt und per Mail gesandt. Sollten Sie keinen Ausdruck mitbringen, laden Sie das Mobile Ticket rechtzeitig auf ihr Telefon. Sollte auch das nicht möglich sein, kontaktieren Sie bitte unsere Kasse unter Vorlage Ihres Buchungscodes rechtzeitig vor Filmbeginn.
WELCHE FILME DARF EIN KIND ODER JUGENDLICHER IN BEGLEITUNG EINES ERWACHSENEN SEHEN?
Es gelten die angegebenen Altersfreigaben. Sie sind für uns als Kino bindend und werden nicht durch die Begleitung Erwachsener aufgehoben. Eine Ausnahme stellt die Parental Guidance-Regelung für Filme mit FSK 12 dar: Zu diesen kann Kindern ab sechs Jahren der Einlass gewährt werden, wenn sie von (dauerhaft) personensorgeberechtigen Personen begleitet werden. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (= Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus. Bei Filmen mit FSK12 entscheiden also letzten Endes die Eltern, ob sie ihre Kinder für den entsprechenden Film für reif genug halten. Altersfreigaben basieren auf Prüfungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK).. Massgabe ist immer, dass Filme, die „die Entwicklung von Minderjährigen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beeinträchtigen“, nicht für ihre Altersstufe freigegeben werden dürfen (§ 14 Abs. 1 JuSchG). Mit der Altersfreigabe ist keine pädagogische Empfehlung verbunden. „Freigegeben ab 6 Jahren“ ist also NICHT gleichbedeutend mit „Empfohlen ab 6 Jahren“.
BIS ZU WELCHER UHRZEIT DÜRFEN JUGENDLICHE ABENDS DAS KINO BESUCHEN?
Für Minderjährige gilt das Jugendschutzgesetz, das unter anderem zeitliche Grenzen des Aufenthalts an öffentlichen Orten regelt, dazu zählen Kinos. Die gesetzlichen Zeitgrenzen gelten verbindlich und ausnahmslos: Kinder unter 14 dürfen nur Kinoveranstaltungen besuchen, die spätestens um 20 Uhr enden. Für Jugendliche unter 16 liegt diese Grenze bei 22 Uhr, für Jugendliche unter 18 Jahren bei 24 Uhr. Zeitliche Begrenzungen werden aufgehoben, wenn Minderjährige von ihren Personensorgeberechtigten (i.d.R. Eltern) oder Erziehungsbeauftragter begleitet werden. Erziehungsbeauftragte sind Personen ab 18, die auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit dem/der Personensorgeberechtigten (z.B. Eltern) Erziehungsaufgaben wahrnehmen. Diese Vereinbarung muss auf Anfragen vorgezeigt werden können. Die Altersfreigabe bleibt bindend: Das heisst, eine 16-jährige darf auch mit ihren Eltern keine Vorstellungen mit „FSK 18“ besuchen.
WARUM DARF ICH INS KINO KEINE SPEISEN UND GETRÄNKE MITBRINGEN?
Wir sind nicht nur ein Kino, sondern leben als Programmkino auch vom Gastronomiebetrieb. Um ein qualitativ hochwertiges Sortiment anzubieten, investieren wir Zeit und Geld in Ausstattung, Mitarbeiter und Ideen. Ohne die Gastronomie kann ein Kinobetrieb nicht profitabel geführt werden, da ein grosser Teil des Eintrittsgeldes an Filmverleiher (und damit auch Filmschaffende wie Regisseure, Schauspieler, Kamera, Maske…) abgegeben wird, dazu kommen Abgaben für Filmförderung, SUISA und Branchenverbände. Es ist daher nicht gestattet, in unseren Kinos mitgebrachte Getränke und Speisen zu verzehren. Getränke und kleine Snacks können selbstverständlich bei uns gekauft werden.